FAQ


Zielgruppe

Werden bei EXIST-Women nur Frauen mit einer Gründungsidee gefördert, die auf einer wissenschaftlich-technischen oder Dienstleistungs-Innovation beruht?
Nein, es werden auch gründungsinteressierte Frauen ohne konkrete Gründungsidee oder mit einer nicht-technischen Idee gefördert. Während der Förderung kann auch ein Innovationsansatz entwickelt werden, um die Tragfähigkeit der Gründungsidee zu erhöhen. Perspektivisch sollen die Gründungsideen auf eine spätere wirtschaftliche Tätigkeit ausgerichtet werden.

Können auch Studentinnen eine Förderung erhalten?
Ja, sofern sie zu Beginn der Förderung mindestens 50 % ihres Studiums abgeschlossen haben oder bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen.

Müssen die Absolventinnen und Studentinnen an der antragstellenden Einrichtung studieren bzw. studiert haben?
Nein, dies ist nicht erforderlich.

Ich war in der Vergangenheit bereits freiberuflich bzw. in einem eigenen Start-up tätig. Kann ich trotzdem über EXIST-Women gefördert werden?
Die Förderung richtet sich vorrangig an Frauen, die sich noch am Anfang ihrer Gründungsgeschichte befinden und sich frühzeitig mit den Themen Gründung und berufliche Selbständigkeit vertraut machen wollen. Besprechen Sie mit dem betreuenden Gründungsnetzwerk, ob die angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen für Sie als Gründerin einen Mehrwert bieten und ob die Hochschule/Forschungseinrichtung noch freie Kapazitäten hat, um Sie in ihren EXIST-Women-Antrag aufzunehmen.

Können auch Frauen gefördert werden, die in Vollzeit beschäftig sind?
Ja, die Gründungsqualifizierung durch EXIST-Women kann auch berufsbegleitend erfolgen. Berufstätige Frauen können auch die Sachmittelpauschale erhalten. Das optionale 3-monatige Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts setzt dagegen voraus, dass entweder kein Einkommen erzielt oder maximal 20 Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird.

Können angehende Gründerinnen das Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts auch dann erhalten, wenn sie noch keine konkrete Gründungsidee haben?
Ja, das ist möglich. Idealerweise wird das Stipendium genutzt, um besonders intensiv an der Gründungsidee zu arbeiten und beispielsweise einen Antrag für eine Folgeförderung vorzubereiten. Das Stipendium kann aber auch unabhängig davon in Anspruch genommen werden.


Sachmittel und Stipendium

Wie hoch ist das Stipendium?
- Studentinnen mit Gründungsabsicht, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben (Zuwendung: 1.000 Euro/Monat)
- Frauen mit Gründungsabsicht und abgeschlossener Berufsausbildung (Zuwendung: 2.000 Euro/Monat)
- Absolventinnen mit Gründungsabsicht und einem Hochschulabschluss (Zuwendung: 2.500 Euro/Monat)
- Promovierte Gründungsinteressierte (Zuwendung: 3.000 Euro/Monat)

Zusätzlich können für unterhaltspflichtige Kinder 150 Euro/Monat gewährt werden.

Wie hoch sind die Sachmittel?
Jede Teilnehmerin erhält 2.000 € Sachmittel.

Für welche Leistungen können die Sachmittel ausgegeben werden?
Prinzipiell können die Sachmittel frei für Anschaffungen unter 500 € ausgeben werden. Es ist aber angedacht einen Teil der Sachmittel für den Besuch der Projektträger durchgeführten Netzwerkveranstaltungen und den Besuch der Hannover Messe einzusetzen, damit keine eigenen finanziellen Mittel für das Programm ausgegeben werden müssen.  

Wie kann ich das Stipendium beantragen?
Melde dazu einfach den Zeitraum, in welchem du das Stipendium beziehen willst schriftlich bei deinem betreuenden Gründungsnetzwerk an. Die Anmeldung muss mindestens einen Monat vor Abruf des Stipendiums erfolgen.

Darf ich während oder nach einer Förderung durch EXIST-Women noch weitere Gründungsförderungen beantragen?
Ja, das ist möglich. Ein Antrag auf ein EXIST-Gründungsstipendium / EXIST-Forschungstransfer oder auf ein Landesförderungprogramm für Gründende kann auch während oder nach der laufenden EXIST Women-Förderung gestellt werden. Die Gründungsqualifizierung im Rahmen von EXIST-Women kann auch nach Bewilligung einer anderen Förderung fortgesetzt werden. Ebenso stehen auch die Sachmittel noch zur Verfügung. Zeitgleich zu einer Förderung im EXIST-Gründungsstipendium / EXIST-Forschungstransfer und anderen Förderprogrammen erhalten die Gründerinnen aber kein Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts.


Rechte und Pflichten für Teilnehmerinnen

Ist die Teilnahme an den EXIST-Women Qualifizierungsmaßnahmen und Workshops für die Teilnehmerinnen verpflichtend?
Ja, eine regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen des Gründungsnetzwerks vor Ort und online wird erwartet. Außerdem müssen die angehenden Gründerinnen am Seminar "Gründerin" und an den halbjährlichen Gründerinnenkonferenzen des Projektträgers teilnehmen. 

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich kein Unternehmen gründe?
Nein. EXIST-Women ist eine Maßnahme zur Gründungssensibilisierung und -qualifizierung. Eine Verpflichtung zur Unternehmensgründung besteht nicht.


Programmablauf

Wo finden die Events und Workshops statt?
Die Workshops finden entweder direkt vor Ort an dem Standort teil, an welchem du dich für das Programm angemeldet hast oder standortübergreifend online. Die Ausnahme stellen das gemeinsame Pitch-Event und der FOUNDress Day dar, diese werden am Standort Freiberg stattfinden. 

Wie läuft das mit dem Messebesuch/ den Veranstaltungen des Projektträgers ab? 
Die Anreise und die Unterbringung wird auf Wunsch zentral vom Gründungsnetzwerk organisiert. Die Kosten für den Besuch, die Anreise und Übernachtung muss jede Teilnehmerin von ihren Sachmitteln finanzieren.

 
 
 
 
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